FAQ (Frequently Asked Questions)
Die am häufigsten gestellten Fragen werden hier beantwortet
Die Elektronikversicherung leistet im Schadenfall die Kosten der betroffenen Geräte zum Neuwert.
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Höhere Gewalt
DieBeiträge werden wie folgt berechnet: Neuwert x 3 %o zzgl. 19% Versicherungsteuer (Mindestprämie 100.- € p.a. netto)
Heilpraxis:
Bedienungsfehler eines Angestellten am Dunkelfeldmikroskop (fiel vom Tisch) 1500.- € Reparaturkosten.
Heilpraxis (Sektoraler HP- Psych):
während eine Onlineberatung fiel die Kaffeetasse um und lief in das Mac-Book Totalschaden 3.200.- €)
Heilpraxis mit ästhetischen Tätigkeiten:
Durch eine geplatzte Zuleitung zum Waschbecken trat über Nacht das Wasser aus und lief in die Räume im Souterrain (Kurzschluss im Behandlungsstuhl und in 2 Geräten – Reparaturkosten 5800.- €)
Tierheilpraxis:
Bei einem selbstverschuldeten KFZ-Unfall (Besuch im Stall) wurde das Bioresonanzgerät vollkommen zerstört. 25.000.- € Schaden
Es ist grundsätzlich sinnvoll, für jeden Betrieb, die kompletten elektrischen/elektronischen Geräte zu versichern, wenn der betriebliche Ablauf bzw. die betriebliche Existenz von diesen Geräten abhängt.
In der Elektronikpauschalversicherung werden die kompletten elektrischen/elektronischen Geräte pauschal (in einer Summe) versichert.
Bei der Elektronikversicherung wird eine einzelnes Gerät versichert (namentliche Nennung erforderlich).